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	<title>Kommentare zu: Amazon und die gelöschten Bücher</title>
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	<description>Glossen, Marginalien und Notizen von Giesbert Damaschke</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 Jul 2010 17:23:27 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Amazon gibt gelöschte Bücher zurück &#124; Notizen</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-58264</link>
		<dc:creator>Amazon gibt gelöschte Bücher zurück &#124; Notizen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 2009 08:29:05 +0000</pubDate>
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		<description>[...] zeigt, wie man mit einem PR-Gau umgeht: As you were one of the customers impacted by the removal of [title] from your Kindle device [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] zeigt, wie man mit einem PR-Gau umgeht: As you were one of the customers impacted by the removal of [title] from your Kindle device [...]</p>
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		<title>Von: Knut</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57646</link>
		<dc:creator>Knut</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 08:15:46 +0000</pubDate>
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		<description>Ein Diebstahl setzt zwingend voraus, daß es sich um eine Sache handelt. Und der nicht erfolgte Eigentumsüberhang ist wäre an das Abhandenkommen einer Sache geknüpft. Nur handelt es sich beim sog. &quot;geistigen Eigentum&quot; nicht um eine Sache.

Ein Diebstahl ist deshalb nicht möglich, genausowenig kann hier eine Sache abhanden gekommenen sein. Die Faustregel &quot;An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben&quot; ist hier nicht anwendbar.

Es wird sich seitens Amazon wohl um eine unerlaubte Verwertung gehandelt haben. Amazon könnte deshalb u.a. zum Rückruf der Bücher sogar verpflichtet sein. Hier wäre dann aber die Verhältnismäßigkeit auch im Hinblick auf die Interessen Dritter (Kindle-Benutzer) zu prüfen. &quot;Dank&quot; DRM wäre es zumindest für Amazon nicht unverhältnismäßig, alle Bücher zurückzurufen: Egal ob sie jetzt gegenteiliges versichern, die Funktion ist nunmal da und es könnte von Rechteinhabern durchgesetzt werden, daß gelöscht wird.

Auch wäre noch die Einziehung denkbar. Diese würde dann aber nicht vom Urheberrechtsverletzer (Amazon) selbst vorgenommen, sondern von den Strafverfolgungsbehörden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Diebstahl setzt zwingend voraus, daß es sich um eine Sache handelt. Und der nicht erfolgte Eigentumsüberhang ist wäre an das Abhandenkommen einer Sache geknüpft. Nur handelt es sich beim sog. &#8220;geistigen Eigentum&#8221; nicht um eine Sache.</p>
<p>Ein Diebstahl ist deshalb nicht möglich, genausowenig kann hier eine Sache abhanden gekommenen sein. Die Faustregel &#8220;An Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben&#8221; ist hier nicht anwendbar.</p>
<p>Es wird sich seitens Amazon wohl um eine unerlaubte Verwertung gehandelt haben. Amazon könnte deshalb u.a. zum Rückruf der Bücher sogar verpflichtet sein. Hier wäre dann aber die Verhältnismäßigkeit auch im Hinblick auf die Interessen Dritter (Kindle-Benutzer) zu prüfen. &#8220;Dank&#8221; DRM wäre es zumindest für Amazon nicht unverhältnismäßig, alle Bücher zurückzurufen: Egal ob sie jetzt gegenteiliges versichern, die Funktion ist nunmal da und es könnte von Rechteinhabern durchgesetzt werden, daß gelöscht wird.</p>
<p>Auch wäre noch die Einziehung denkbar. Diese würde dann aber nicht vom Urheberrechtsverletzer (Amazon) selbst vorgenommen, sondern von den Strafverfolgungsbehörden.</p>
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	<item>
		<title>Von: &#8222;Diebe, Rufmörder, Kinderschänder&#8221; &#171; Stefan Niggemeier</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57632</link>
		<dc:creator>&#8222;Diebe, Rufmörder, Kinderschänder&#8221; &#171; Stefan Niggemeier</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2009 15:45:14 +0000</pubDate>
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		<description>[...] dumm war von Amazon, die B&#252;cher einfach zu l&#246;schen, ist das eine. Das andere ist: dass Amazon wom&#246;glich im Recht war. Wer gutgl&#228;ubig Diebesgut kauft, hat keinen Anspruch darauf, es behalten zu d&#252;rfen. Im [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] dumm war von Amazon, die B&#252;cher einfach zu l&#246;schen, ist das eine. Das andere ist: dass Amazon wom&#246;glich im Recht war. Wer gutgl&#228;ubig Diebesgut kauft, hat keinen Anspruch darauf, es behalten zu d&#252;rfen. Im [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: dirk</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57100</link>
		<dc:creator>dirk</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 22:46:09 +0000</pubDate>
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		<description>Dass man gestohlnem Gut kein Eigentum abzwingt im Sinne des Gesetzes, das ist wohl wahr. Aber gefühlt hat man es doch, was man im Regal hat, das hat man!, gleich wem es gestohlen, wes Kinderhand es gebunden, wo es plagiiert, gegen welche Sitte und Anstand es später verstößt. Steht digital gleich das Gesetz im Zimmer, kauf ich das nie. Europen ist alles Raub, da bräucht&#039; es fabelhafte Garantien.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dass man gestohlnem Gut kein Eigentum abzwingt im Sinne des Gesetzes, das ist wohl wahr. Aber gefühlt hat man es doch, was man im Regal hat, das hat man!, gleich wem es gestohlen, wes Kinderhand es gebunden, wo es plagiiert, gegen welche Sitte und Anstand es später verstößt. Steht digital gleich das Gesetz im Zimmer, kauf ich das nie. Europen ist alles Raub, da bräucht&#8217; es fabelhafte Garantien.</p>
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	<item>
		<title>Von: Giesbert Damaschke</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57066</link>
		<dc:creator>Giesbert Damaschke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 13:01:13 +0000</pubDate>
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		<description>Hm, da ist natürlich was dran.

Damit da keine Missverständnisse aufkommen: ich finde das Vorgehen von Amazon völlig indiskutabel – aber ich kann verstehen, wie man auf so eine Idee kommt. Und natürlich ist DRM die Pest.

Ein ähnliches Problem könnten übrigens ein paar E-Books in Apples App Store bekommen, da bin ich gelegentlich auch schon über E-Books gestolpert, die es imho gar nicht geben dürfte. 

Jetzt gerade stelle ich fest, dass die kürzlich noch vorhandene Thomas-Mann-Ausgabe nicht mehr vorhanden ist, da scheint der Fischer-Verlag schon aktiv geworden zu sein ;-)

Dafür gibt es jede Menge Joyce, die es, wenn ich das richtig sehe, im dt. App Store gar nicht geben dürfte, da hier vermutlich Suhrkamp die Rechte hat.

Naja, ein weites Feld. Ich bin natürlich trotzdem froh, dass ich den digitalen Ulysses für 79 Cent bekommen habe 8-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hm, da ist natürlich was dran.</p>
<p>Damit da keine Missverständnisse aufkommen: ich finde das Vorgehen von Amazon völlig indiskutabel – aber ich kann verstehen, wie man auf so eine Idee kommt. Und natürlich ist DRM die Pest.</p>
<p>Ein ähnliches Problem könnten übrigens ein paar E-Books in Apples App Store bekommen, da bin ich gelegentlich auch schon über E-Books gestolpert, die es imho gar nicht geben dürfte. </p>
<p>Jetzt gerade stelle ich fest, dass die kürzlich noch vorhandene Thomas-Mann-Ausgabe nicht mehr vorhanden ist, da scheint der Fischer-Verlag schon aktiv geworden zu sein ;-)</p>
<p>Dafür gibt es jede Menge Joyce, die es, wenn ich das richtig sehe, im dt. App Store gar nicht geben dürfte, da hier vermutlich Suhrkamp die Rechte hat.</p>
<p>Naja, ein weites Feld. Ich bin natürlich trotzdem froh, dass ich den digitalen Ulysses für 79 Cent bekommen habe 8-)</p>
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	<item>
		<title>Von: Wolf</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57050</link>
		<dc:creator>Wolf</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jul 2009 10:17:48 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn mir Amazon einen Raubdruck in Papierform verkauft hätte, wäre ich ziemlich sauer, wenn dann ein Amazonmitarbeiter einfach in meine Wohnung spazieren würde und das Buch aus meinem Regal nähme, um es zu vernichten. ;-)

Meine Meinung als Nichtjurist ist diese: Einen Anspruch auf Vernichtung eines Raubdruckes hätte allenfalls der Rechteinhaber, aber doch nicht der Händler, der die Raubdrucke verkauft hat. Im deutschen Urheberrecht ist der &quot;Anspruch auf Vernichtung&quot; in § 98 geregelt, und wenn man sich das genau durchliest, dann erkennt man, daß sich das nur auf Personen bezieht, die an der Urheberrechtsverletzung beteiligt waren. Ein gutgläubiger Käufer eines Raubdruckes hat keine Vervielfältigungsstücke hergestellt oder verbreitet, er ist also kein &quot;Verletzer&quot; im Sinne des § 98 Abs. 1 UrhG, deshalb braucht er seinen Raubdruck auch nicht zu vernichten. Probleme bekäme er erst dann, wenn er den Raubdruck weiterverkaufen oder sonstwie verbreiten würde (beispielsweise durch Verleihen).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn mir Amazon einen Raubdruck in Papierform verkauft hätte, wäre ich ziemlich sauer, wenn dann ein Amazonmitarbeiter einfach in meine Wohnung spazieren würde und das Buch aus meinem Regal nähme, um es zu vernichten. ;-)</p>
<p>Meine Meinung als Nichtjurist ist diese: Einen Anspruch auf Vernichtung eines Raubdruckes hätte allenfalls der Rechteinhaber, aber doch nicht der Händler, der die Raubdrucke verkauft hat. Im deutschen Urheberrecht ist der &#8220;Anspruch auf Vernichtung&#8221; in § 98 geregelt, und wenn man sich das genau durchliest, dann erkennt man, daß sich das nur auf Personen bezieht, die an der Urheberrechtsverletzung beteiligt waren. Ein gutgläubiger Käufer eines Raubdruckes hat keine Vervielfältigungsstücke hergestellt oder verbreitet, er ist also kein &#8220;Verletzer&#8221; im Sinne des § 98 Abs. 1 UrhG, deshalb braucht er seinen Raubdruck auch nicht zu vernichten. Probleme bekäme er erst dann, wenn er den Raubdruck weiterverkaufen oder sonstwie verbreiten würde (beispielsweise durch Verleihen).</p>
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	<item>
		<title>Von: pb</title>
		<link>http://www.damaschke.de/notizen/index.php/amazon-und-die-geloschten-bucher/comment-page-1/#comment-57045</link>
		<dc:creator>pb</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 22:17:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.damaschke.de/notizen/?p=2899#comment-57045</guid>
		<description>Es geht hier allerdings um geistiges Eigentum, nicht um physisches. Ich bin ebenfalls juristischer Laie, frage mich aber, ob man diesen Fall wirklich mit dem Erwerb eines gestohlenen Gegenstands auf einem Flohmarkt vergleichen kann. Die Situation ist doch eher einem Raubdruck vergleichbar - und soviel ich weiss, kennt das Urheberrecht im Zusammenhang mit geistigem Eigentum den Begriff &quot;Diebstahl&quot; gar nicht. Ein Raubdruck auf Papier ist vom Objekt her gesehen ja auch kein Diebesgut, wenn der Raubdrucker das Material dazu legal erworben hat. Dem Inhaber der Urheberrechte kommen Einnahmen abhanden, aber kein &quot;Ding&quot; - m.E. geht es in der gesetzlichen Regelung, dass man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, jedoch darum, dass der Eigentümer die ihm gehörenden Gegenstände wieder erhält. Dem Inhaber der Urheber- bzw. Nutzungsrechte von &quot;1984&quot; hingegen bringt es wenig, wenn die Kopien der Amazon-Käufer wieder gelöscht werden; eine Entschädigung für seine verletzten Rechte steht ihm sicherlich unabhängig davon zu.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht hier allerdings um geistiges Eigentum, nicht um physisches. Ich bin ebenfalls juristischer Laie, frage mich aber, ob man diesen Fall wirklich mit dem Erwerb eines gestohlenen Gegenstands auf einem Flohmarkt vergleichen kann. Die Situation ist doch eher einem Raubdruck vergleichbar &#8211; und soviel ich weiss, kennt das Urheberrecht im Zusammenhang mit geistigem Eigentum den Begriff &#8220;Diebstahl&#8221; gar nicht. Ein Raubdruck auf Papier ist vom Objekt her gesehen ja auch kein Diebesgut, wenn der Raubdrucker das Material dazu legal erworben hat. Dem Inhaber der Urheberrechte kommen Einnahmen abhanden, aber kein &#8220;Ding&#8221; &#8211; m.E. geht es in der gesetzlichen Regelung, dass man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, jedoch darum, dass der Eigentümer die ihm gehörenden Gegenstände wieder erhält. Dem Inhaber der Urheber- bzw. Nutzungsrechte von &#8220;1984&#8243; hingegen bringt es wenig, wenn die Kopien der Amazon-Käufer wieder gelöscht werden; eine Entschädigung für seine verletzten Rechte steht ihm sicherlich unabhängig davon zu.</p>
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