Vorlesen verboten!
Samstag, 28. Februar 2009, 19.18 Uhr | Giesbert Damaschke
Man stelle sich einmal vor, die Autoren und Verlage würden es Eltern verbieten, ihren Kindern eine Gutenacht-Geschichte vorzulesen. Oder die Hersteller von Text-to-Speech-Software verklagen. Denn dadurch, so würden die Verleger und Autoren argumentieren, werden die Urheberrechte an den Texten verletzt. Wer vorlesen oder vorlesen lassen will, der muss gefälligst extra zahlen.
Das klingt zwar absurd, ist aber schlichte Realität. Denn Amazons Kindle 2 kann das, was ein Computer auch kann: Texte, die digital vorliegen, in Sprache umwandeln und mit einer synthetisierten Stimme vorlesen (natürlich ohne Änderungen der Stimmlage, ohne Ausdruck, ohne Modulation, ohne Emotionen – Maschinenstimmen halt). Genau dagegen aber hat der amerikanische Autorenverband The Authors Guild (die ihre Namen vielleicht mit „t“ am Ende schreiben sollten) protestiert. Denn diese praktische und unter Computern völlig normale Funktion, so die skurrile Argumentation, würde die Hörbuch-Rechte verletzen. (Offensichtlich sind die Autoren bereits so verzweifelt, dass sie keinen Unterschied mehr zwischen einem ausgebildeten Sprecher und einer synthetischen Stimme wahrnehmen.)
Lustig, gell? Doch die Pointe kommt erst noch: Amazon hat klein beigegeben. Jetzt können Verlage in ihre DRM-verseuchten Dateien für den Kindle auch ein Vorleseverbot einbauen. – Braucht noch jemand ein Argument gegen DRM?
(via Golem)





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